Garantiebedingungen:
Der
Hersteller Ihres gewünschten Endgerätes gewährt auf das beworbene
Produkt eine Garantie. Es beginnt die Frist für
die Berechnung der
Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des
Garantieschutzes ist europaweit.
Hier finden Sie die Garantieerklärungen
unserer Hersteller:
Die
Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes,
einschließlich Funktionsfähigkeit, Material-
oder Produktionsfehler.
Sollte
während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der
Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden
Leistungen nach
seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber oder an uns.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- normalen Verschleiß
- unsachgemäßer Behandlung
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung
für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem
Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls
ermöglicht wird (z.B. durch
Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der
Ware auf dem
Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden
werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine
Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber
prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten
worden ist. Ohne
Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei
berechtigten Garantieansprüchen
entstehen Ihnen keine Versandkosten,
d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den
Hinversand.
Durch diese Herstellergarantie
werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen
Kaufvertrag nicht
eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben
etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber
unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte
daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte
die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns
im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden
und zwar unabhängig
davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch
genommen wird.